Gremien und Dialog
Gremien
Dialog und Konsultation
Die Gremien für Dialog und Konsultation arbeiten nach dem Vorbild der französischen Schulen, Colleges und Lycées.
Der Schulgemeinschaftsrat vertritt die erweiterte Schulgemeinschaft und gibt seine Meinung zu allen Angelegenheiten ab, die die pädagogischen und schulischen Belange betreffen. Er trifft sich regelmäßig und trägt effektiv zur Bildungspolitik und zum Ansehen des Lycée bei.
Protokolle
2024–2025
2025–2026
Der Schulrat beteiligt sich am reibungslosen Betrieb des Kindergartens / École Maternelle und der Volksschule / École Élémentaire.
Er bespricht die Hausordnung und nimmt zu vielen pädagogischen und organisatorischen Fragen und Maßnahmen Stellung.
Er beteiligt sich am reibungslosen Ablauf des Gymnasiums / Collège & Lycée und gibt seine Meinung zu pädagogischen Fragen ab, die dann vom Schulgemeinschaftsrat behandelt werden.
Was ist der Conseil des délégués pour la Vie Collégienne (CVC), Schülervertreterrat der Unterstufe Gymnasium
Es handelt sich um eine Dialoginstanz für die Schüler der Sekundarstufe I, einen privilegierten Ort, an dem Erwachsene und Schüler einander zuhören und sich austauschen können.
Rolle des CVC
Der CVC macht Vorschläge zu:
- Fragen zur Organisation des Unterrichts, der Schulzeit, der Ausarbeitung des Schulprojekts und der Hausordnung sowie Fragen zur Ausstattung und Verpflegung,
- die Modalitäten für die Organisation der persönlichen Arbeit und die Betreuung der Schüler/innen,
- Maßnahmen, die darauf abzielen, das Wohlbefinden der Schüler/innen und das Schulklima zu verbessern und partizipatorische Arbeitsweisen zu fördern,
- die Umsetzung der Bildungswege, die in der Sekundarstufe I eingeführt wurden,
- die Einschulung der Schülervertreter.
Wer darf kandidieren und wer darf abstimmen?
Alle Schüler/innen, die für jede Stufe des Collège / der Unterstufe zu Klassenvertreter/innen gewählt wurden.
Alle Schüler/innen, die in ihrer Klasse zu Vertreter/innen gewählt wurden, sind auch Wähler/innen. Sie wählen ihre Vertreter in dem CVC.
Was ist der Conseil des délégués pour la Vie Lycéenne (CVL), Schülervertreterrat der Oberstufe Gymnasium
Es handelt sich um eine Dialoginstanz für Gymnasiasten (Schüler der Klassen 2nde, 1ère und Terminale), einen privilegierten Ort des Zuhörens und des Austauschs zwischen Erwachsenen und Schüler/innen.
Rolle des CVL
Die Schüler/innen geben Stellungnahmen ab und bringen Vorschläge ein, die dem Schulgemeinschaftsrat zur Kenntnis gebracht werden.
Der SVC hat folgende Zuständigkeiten:
- Er macht Vorschläge zur Einschulung von Schülervertreterinnen.
- Er wird konsultiert zu
- Fragen zur Unterrichtsorganisation, zur Organisation der Schulzeit, zur Ausarbeitung des Schulprojekts und der Hausordnung sowie zu Fragen bezüglich der Ausstattung und der Verpflegung,
-
- die Modalitäten für die Organisation der persönlichen Arbeit, der individuellen Betreuung, der Maßnahmen zur Unterstützung bei der Studienberatung, der Förderung und der Hilfe für die Schüler/innen,
- Informationen zur Studien-und Berufsberatung,
- Gesundheit, Hygiene und Sicherheit, Gestaltung von Räumen, die für die Schüler/innen der Oberstufe bestimmt sind,
- über die Organisation von sportlichen, kulturellen und außerschulischen Aktivitäten.
Wer darf kandidieren und wer darf abstimmen?
Alle Schüler/innen der Klassen 2e, 1ère und Terminale können ihre Stimme abgeben und zur Wahl antreten.
• In der Volksschule werden bereits in der ersten Klasse (CP) Klassensprecher und in der vierten (CM1) und fünften Klasse (CM2) die Öko-Beauftragten gewählt. Sie vertreten ihre Mitschüler gegenüber der Volksschulleitung.
• Im Gymnasium vertreten die von ihren Mitschülern gewählten Schülervertreter ihre Klasse, ihre Sektion oder das Lycée im Schulgemeinschaftsrat.
Die Schulleitung und der CPE (Conseillers Principaux d’Education) organisieren regelmäßig einen Delegiertenrat.
• In den Klassen der Sekundarstufe sorgt ein Klassenlehrer bzw. eine Klassenlehrerin für die Koordination zwischen seinen bzw. ihren Kollegen, den Schülerinnen und Schülern, den Eltern und der Schulleitung.
• Nach Ende des ersten Trimesters werden Eltern-Lehrer-Treffen organisiert, um die akademischen Fortschritte der Schüler zu besprechen.
• Die Beziehung zwischen Eltern und Gymnasium wird individuell und mit den Vertretern und Vertreterinnen der Elternvereinigungen APE und UPEL aufgebaut.
• Eltern- und Schülervertreter sitzen in den Klassenkonferenzen.
