Schulgebühren
Schulgebühren
Allgemeine Bestimmungen
Die Erstanmeldung und der Einschulung von Schülern ist gebührenpflichtig.
Die Erstanmeldegebühr ist bei der ersten Anmeldung eines Schülers zu entrichten und wird im Falle eines Rücktritts nicht zurückerstattet.
Die Schulgebühren können in 3 oder 9 Rechnungen aufgeteilt werden und sind innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
Der Bankeinzug ist möglich und wird über die EDUKA-Plattform beantragt.