Schulgebühren

Schulgebühren

Allgemeine Bestimmungen

Die Erstan­mel­dung und der Ein­schu­lung von Schülern ist gebührenpflichtig.

Die Erstan­meldege­bühr ist bei der ersten Anmel­dung eines Schülers zu entricht­en und wird im Falle eines Rück­tritts nicht zurückerstattet.

Die Schul­ge­bühren kön­nen in 3 oder 9 Rech­nun­gen aufgeteilt wer­den und sind inner­halb von 15 Tagen nach Rech­nungs­da­tum fällig.

Der Bankeinzug ist möglich und wird über die EDU­KA-Plat­tform beantragt.

Die zu Beginn des Schul­jahres gewählte Option “Externe” oder “Demi-pen­sion­naire” für das Mit­tagessen im Schul­restau­rant kann bis spätestens 15 Tage vor Ende des vorheri­gen Trimesters gewech­selt werden.

# Förderung abge­zo­gen. Berech­net nach dem Alter des Kindes und vor­be­haltlich der Freiga­be der Stadt Wien MA10: für Kinder bis zu 3,5 Jahren: — 268,55 € / Monat und — 194,58 € / Monat für Kinder von 3,5 bis 6 Jahren.

* Kinder der­sel­ben Fam­i­lie, die gle­ichzeit­ig das Lycée français de Vienne besuchen, erhal­ten eine Ermäßi­gung auf die Schul­ge­bühren in Höhe von 30% für das dritte Kind und 50% für jedes weit­ere Kind ab dem vierten Kind.