Deutschunterricht

vom Kindergarten bis zur Oberstufe

Deutschunterricht

Vom Kindergarten bis zur Oberstufe

Österreichische Schüler/innen oder österreichische Schüler/innen mit einer oder mehreren anderen Staatsbürgerschaften, 

… besuchen den öster­re­ichis­chen Unter­richt in deutsch­er Mut­ter­sprache nach den öster­re­ichis­chen Lehrplä­nen. Von der 1. Klasse Volkschule (CP) bis zur 5. Klasse AHS (3ème)trägtdieser Unter­richt das franzö­sis­che Label: „Inter­na­tionale Sek­tion in deutsch­er Sprache“. 

Das franzö­sisch-öster­re­ichis­che Kul­tur­abkom­men legt den Unter­richt in Deutsch als Mut­ter­sprache fest :

  • Die Schüler/innen nehmen am Unter­richt in Deutsch als Mut­ter­sprache teil (4–6 Stunden);
  • Die Schüler/innen bele­gen Geschichte und Geografie in Deutsch als Mut­ter­sprache ab der fün­ften Klasse (CM2) (1–2 Stunden);
  • Diese Schüler/innen leg­en am Ende der der 5. Klasse AHS, der 3ème, für das franzö­sis­che DNB (Mit­tlere Reifeprü­fung) fol­gende zwei mündliche Prü­fun­gen ab: eine in Deutsch und eine in öster­re­ichis­ch­er Geschichte/Geographie;
  • In der 8. Klasse AHS, Ter­mi­nale, treten sie auch zur öster­re­ichis­chen Zusatz-Matu­ra an;
  • Gemäß ihrem em Reli­gions­beken­nt­nis besuchen die Schüler/innen verpflich­t­end den entsprechen­den Reli­gion­sun­ter­richt (1–2 Stun­den). Ab der 1. Klasse Volkss­chule (CP) wird derzeit fol­gen­der Unter­richt am LFV ange­boten: römisch-katholisch, evan­ge­lisch, jüdisch, islamisch (1.–4.VS). Für öster­re­ichis­che Staatsbürger/innen ist der Reli­gion­sun­ter­richt verpflich­t­end; es beste­ht aber am Anfang jeden Schul­jahrs die Möglichkeit, sich schriftlich abzumelden. Schüler/innen ohne Reli­gions­beken­nt­nis (ORB) kön­nen sich am Anfang jeden Schul­jahrs schriftlich für einen der ange­bote­nen Reli­gion­sun­ter­richte anmelden. Zu Schul­jahres­be­ginn ein elek­tro­n­is­ches Infor­ma­tion­ss­chreiben wird gesendet.

Für die Schüler/innen einer anderen Staatsbürgerschaft

  • Sie besuchen den Unter­richt Deutsch als Fremd­sprache auf ihrem Niveau. Ab der 6. Klasse AHS, der 2nde, kön­nen sie das ÖSD (« Öster­re­ichis­ches Sprachdiplom»), das außer­halb der Schule organ­isiert wird, able­gen, wenn sie ein Studi­um in Öster­re­ich oder in einem anderen deutschsprachi­gen Land anstreben.
  • Sie kön­nen auf Wun­sch am öster­re­ichis­chen Unter­richt teil­nehmen, wenn eine der fol­gen­den Bedin­gun­gen zutrifft: Beherrschung der deutschen Sprache als Mut­ter­sprache / nach pos­i­tiv abgelegtem Ein­stu­fung­stest / auf­grund ein­er Empfehlung ein­er Lehrerkraft am LFV. Sie kön­nen dann Deutsch als Mut­ter­sprache besuchen sowie ab der 1. Klasse AHS, CM2, das Fach öster­re­ichis­che Geschichte/Geographie. Auf schriftlichen Antrag ihrer Eltern kön­nen diese Schüler entsprechend ihrer Kon­fes­sion ab der 1. Klasse Volkss­chule, CP, auch einen der am LFV ange­bote­nen Reli­gion­sun­ter­richte bele­gen: römisch-katholisch, evan­ge­lisch, jüdisch, islamisch (1.–4.VS, CP-CM1).

Die Matura: Abschlussprüfung der Sekundarstufe in Österreich

Öster­re­ichis­che Schüler/innen leg­en oblig­a­torisch das Abitur und die Matu­ra ab.

Schüler/innen mit ein­er anderen Staats­bürg­er­schaft leg­en das Bac­calau­réat ab. Wenn sie im öster­re­ichis­chen Unter­richt (Deutsch, Geschichte/Geographie) eingeschrieben sind, kön­nen sie auch frei­willig zur Zusatz-Matu­ra antreten. Sie kön­nen in der Ter­mi­nale anmelden.

Ablauf der Matura

  •  Das Kul­tur­abkom­men zwis­chen Frankre­ich und Öster­re­ich legt die Modal­itäten zum Erwerb der Matu­ra fest. “Ergänzende Prü­fun­gen” (eine schriftliche Prü­fung + zwei mündliche Prü­fun­gen) ermöglichen es den Schüler/innenn des Lycée Français de Vienne, das Diplom zu erlan­gen. Sie sehen vor:
    • in Deutsch als Mut­ter­sprache: Eine schriftliche Prü­fung (Dauer: 5 Stun­den) und eine mündliche Prü­fung (Dauer: 10–15 Minuten; 20 Minuten Vorbereitungszeit) ;
    • in Deutsch als Mut­ter­sprache: Eine mündliche Prü­fung (Dauer: 10–15 Minuten; 20 Minuten Vor­bere­itungszeit); und/oder :
    • in öster­re­ichis­ch­er Geschichte und/oder in öster­re­ichis­ch­er Geo­gra­phie eine mündliche Prü­fung von 10 bis 15 Minuten Dauer (20 Minuten Vorbereitungszeit)
  • Das öster­re­ichis­che Zeug­nis über die Zusatz-Matu­ra ist unter fol­gen­den Bedin­gun­gen rechtsgültig: 
    • ein erfol­gre­ich abgelegtes Baccalauréat;
    • • alle Noten der Einzel­prü­fun­gen der Zusatz-Matu­ra sind positiv.
  • Ein- und Umrech­nung der Matu­ra- und Deutschnoten für das Bac­calau­réat : Für das Bac­calau­réat wer­den die öster­re­ichis­chen Evaluierun­gen — Matu­ra- und Deutschnoten der 7. (1ère) und 8. Klasse (Ter­mi­nale) AHS — um- und ein­gerech­net. Die Umrech­nung der öster­re­ichis­chen Noten in franzö­sis­che Noten erfol­gt durch eine spezielle Har­mon­isierungskom­mis­sion. Die so erhal­te­nen Noten erset­zen im franzö­sis­chen Bac­calau­réat die dort vorge­se­henen Noten für „Deutsch als Fremdsprache“.