AEFE-Schulstipendien
Diese Schulbeihilfe ist französischen Schülerinnen und Schülern im Alter von mindestens drei Jahren mit Wohnsitz im Ausland vorbehalten, die im weltweiten Register der außerhalb Frankreichs lebenden Franzosen eingetragen sind und eine französische Bildungseinrichtung besuchen.
Diese Schulbeihilfe wird einkommensabhängig gewährt.
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Die erste Phase der Schulbeihilfekampagne 2026/2027 ist eröffnet.
Die Anträge sind zwischen dem 26. Januar und spätestens dem 20. Februar 2026 bei der Konsularabteilung der französischen Botschaft in Wien einzureichen.
Im Rahmen der ersten Phase können Familien folgende Anträge stellen:
- Einen Erstantrag für die Einschulung Ihres Kindes/Ihrer Kinder ab dem Schuljahr 2026
- Einen Verlängerungsantrag, wenn Ihr Kind/Ihre Kinder bereits ein Stipendium für das Schuljahr 2025–2026 erhalten.
Allgemeine Voraussetzungen für den Anspruch auf ein Schulstipendium:
- französische Staatsangehörigkeit
- Eintragung im Register der außerhalb Frankreichs lebenden Franzosen
- Wohnsitz mit der Familie (Vater und/oder Mutter und/oder Erziehungsberechtigter) in Österreich
- Mindestalter von 3 Jahren am 31. Dezember 2025 (für Kinder, die in den Kindergarten kommen)
- am Lycée de Vienne eingeschrieben sein
- Über diese Zulassungsbedingungen hinaus hängt die Gewährung eines Schulstipendiums auch von der Zusammensetzung und den Einkünften sowie von der Vermögenssituation Ihres Haushalts ab.
Um die Höhe des Stipendiums, auf das Sie Anspruch haben könnten, abzuschätzen, nutzen Sie den Simulator auf unserer Website : https://at.ambafrance.org/estimer-votre-quotite-de-bourses
Um das Antragsformular für ein Stipendium für das kommende Schuljahr (2026–2027) sowie die Liste der erforderlichen Unterlagen zu erhalten, senden Sie Ihre Anfrage bitte an: social.vienne-amba@diplomatie.gouv.fr
Die Schulstipendien werden für ein Schuljahr von einer Vergabekommission gewährt, die zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst, tagt.
Weitere Informationen :

